Förderantrag

Ein Stern für Lena * Gegen Gewalt e. V. fördert Projekte

Anleitung für Förderantrag

Gefördert werden Projekte zur Gewaltprävention, die der Verein „Ein Stern für Lena*Gegen Gewalt!“ e.V. in Zusammenarbeit mit seinen Projektpartnern anbietet.

Darüber hinaus sind wir offen für Ideen und Anregungen, die dazu beitragen, unsere Angebote im Bereich der Gewaltprävention weiter auszubauen.

Deshalb ist bei neuen Projekten zunächst eine Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon erforderlich.

Ziel ist es, unser Netzwerk zu erweitern und zu erreichen, dass Gewaltprävention als elementares Element im gesellschaftlichen Leben erkennbar wird.

Der Verein versteht sich insofern auch nicht als stiller Geldgeber, sondern erwartet eine lebendige Kooperation. Dies bedeutet, dass ein Austausch zwischen uns und Ihnen als Kooperationspartnern erforderlich ist.

Der Verein tritt jedoch nicht als Veranstalter auf.

  • Wir erwarten, dass auf unseren Verein bei Einladungen oder Ankündigungen für Veranstaltungen, die durch uns gefördert werden als Kooperationspartner hingewiesen wird (gerne auch mit unserem Logo)
  • Bei Absprachen mit unseren Trainern und Projektpartnern, die meist per Mail erfolgen, möchten wir in cc gesetzt werden. 
  • Wir erwarten als Voraussetzung einer finanziellen Förderung durch den Verein zeitnah nach Abschluss der Veranstaltung Fotos/ einen schriftlichen Bericht, die wir ggf. auf unserer Homepage veröffentlichen werden (Fotoerlaubnis bitte für unsere Homepage erweitern)
  • Ebenfalls bitten wir um die Zusendung der schriftlichen Rückmeldung nach Ende der Veranstaltung/en per Mail.
  • Die finanzielle Förderung durch den Verein kann erst nach Erfüllung o.g. Voraussetzungen erfolgen.
  • Laden Sie sich bitte zunächst unseren Förderantrag herunter, füllen ihn aus, unterschreiben ihn und schicken Sie ihn anschließend an unsere

E-Mail:

Ein-Stern-fuer-Lena@web.de

  • Der Förderantrag muss bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei uns eingegangen sein
  • Ihr Förderantrag wird durch den Vorstand bearbeitet und nach Genehmigung an Sie zurückgesandt.
  • In der Regel fördern wir nach Absprache bis zu 50% der Projektkosten
  • Wir spenden sofern möglich projektbezogen. Dies erfolgt z.B. über einen Förderverein. Bedingung ist die zeitnahe Rücksendung einer entsprechenden Spendenbescheinigung an den Verein.